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Rechtliche Bestimmungen für den Erwerb von Magazinen

    • Langwaffen (Repetierer und Selbstlader):

      • Magazine bis 10 Schuss: frei erwerblich.
      • Magazine mit mehr als 10 Schuss: nur mit Ausnahmegenehmigung vom BKA.


     

    • Kurzwaffen:

      • Magazine bis 20 Schuss: frei erwerblich.
      • Magazine mit mehr als 20 Schuss: nur mit Ausnahmegenehmigung vom BKA.

     

    Nach Bestelleingang werden die erforderlichen Unterlagen von dir angefordert.




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