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Welche Unterlagen sind erforderlich für Bestellungen von Waffen oder wesentlichen Waffenteilen?

WBK
  • ​WBK: Eine lesbare Kopie deiner Waffenbesitzkarte (beidseitig) mit eingetragener Grundwaffe zur Feststellung Ihres Bedürfnisses.
  • NWR IDs: Falls nicht auf Ihrer WBK vermerkt, teile uns bitte deine NWR IDs mit:

  • NWR P-ID (Person)
  • NWR F-ID (Firma)
  • NWR E-ID (Handelserlaubnis)
  • NWR E-ID (WBK)
Sachbehörde: Angaben zur zuständigen Sachbehörde.

 

  • Vollständiger Name: Für den Versand mit ID-Prüfung ist dein kompletter Name (inklusive Zweit- oder Drittnamen) erforderlich. Wenn dieser nicht im Account vollständig eingetragen ist, füge bitte eine Kopie deines Personalausweises bei.
     

Waffenrechtliche Hinweise – Wichtige Informationen für Käufer

Das Waffenrecht kann kompliziert sein. Um Missverständnisse zu vermeiden, hier einige wichtige Hinweise. Bei Fragen kannst du uns jederzeit anrufen.

Waffenbesitzkarte (WBK)

Um eine Schusswaffe oder ein wesentliches Teil zu erwerben, benötigst du eine Erwerbsberechtigung (z. B. WBK). Achte darauf, dass die NWR-ID-Nummern auf der Innenseite der WBK oder auf Anfrage bei der zuständigen Behörde vorhanden sind. Wenn diese nicht aufgedruckt sind, teile uns die Nummern bitte separat mit.

Jagdschein

Ein gültiger Jahresjagdschein berechtigt nur zum Kauf von Langwaffen und Langwaffenmunition. Für andere Waffenteile ist eine WBK erforderlich, die wir ebenfalls benötigen, sofern bereits vorhanden. Auch hier müssen NWR-IDs angegeben werden.



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